Argumente
Kitagesetz: Situation heute
Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung fällt im Kanton St. Gallen bisher in die Zuständigkeit der politischen Gemeinden. Der Kanton beteiligt sich aktuell jährlich mit 10 Millionen Franken an diesen Kosten. Wie diese Gelder verwendet werden, liegt in der Hoheit der Gemeinden.
Sie können die Kantonsbeiträge in folgenden drei Bereichen einsetzen:
- Senkung der Drittbetreuungskosten (z.B. Kita-Kosten) für die Eltern,
- Ausweitung des Angebots (bedarfsgerechtes Angebot vor Ort, z.B. Mittagstisch)
- oder Verbesserung des Betreuungsschlüssels (Anzahl Kinder pro Betreuungsperson)
Die aktuelle Regelung nimmt Rücksicht auf lokale Gegebenheiten. Die Bedürfnisse in den Gemeinden sind unterschiedlich.
Am 3. Dezember 2025 stimmte der St.Galler Kantonsrat mit 75 Ja zu 39 Nein-Stimmen für eine Totalrevision des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung(nachfolgend Kita-Gesetz genannt). EDU-Kantonsrat Heinz Herzog ergriff erfolgreich das Ratsreferendum mit der vollen Unterstützung der SVP-Fraktion.
Was ändert mit dem neuen Kita-Gesetz?
Das neue Kita-Gesetz sieht einen Systemwechsel vor: Die Beiträge des Kantons fliessen neu nicht mehr an die Gemeinden, sondern direkt an die Eltern, welche von einem Betreuungsangebot ihrer Kinder Gebrauch machen (sogenannte Subjektfinanzierung).
- Der Kanton führt ein einheitliches Fördersystem für den ganzen Kanton ein.
- Die Gemeinden müssen sich mit 50 % am Kantonsbeitrag beteiligen, verlieren aber ihre bisherige Entscheidungsfreiheit im Fördersystem.
- Die gesamten Fördergelder steigen auf mindestens 20 Mio. Franken pro Jahr.
- Vom Kanton wird künftig nur noch die Senkung der Kita-Kosten für die Eltern unterstützt, andere Förderbereiche (z.B. Mittagstisch, schulische Tagesbetreuung, organisierte Tagesfamilien oder Spielgruppen) entfallen.
Darum NEIN am 14. Juni 2026!
Nein zur einseitigen Subventionierung der Kinderbetreuung zum Nachteil von Familien, die ihre Kinder selbst betreuen
Während der Kanton einen immer grösseren Anteil der Kita-Kosten übernimmt, gehen Eltern, welche ihre Kinder selbst betreuen oder die Betreuung familienintern (z.B. Grosseltern, Tageseltern, Babysitter etc.) organisieren, leer aus. Der Erwerbsausfall der Eltern für die Betreuung der eigenen Kinder wird vom Staat nicht unterstützt, wohingegen die Drittbetreuung mit jährlichen Millionenbeträgen von Kanton und Gemeinde finanziert wird.
Nein zur Abschaffung des bedarfsorientierten und ausgewogenen Fördersystems in den Gemeinden
Der Staat hat sich bei der Frage, wie die Eltern die Betreuung ihrer Kinder organisieren, nicht einzumischen. Vielmehr sollte sich der Staat darauf beschränken, Wahlfreiheit zu ermöglichen und alle Familienmodelle gleich zu behandeln.
Nein zur Mehrbelastung für die Steuerzahler
Im Unterschied zu den ersten zwei Erhöhungen der Kantonsbeiträge für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung löst die Totalrevision des Kita-Gesetzes beim Kanton keine Mehrkosten aus. Jedoch sieht Art. 18 vor, dass die 75 Gemeinden im Kanton die Hälfte der insgesamt 20 Mio. Franken beizusteuern haben. Diese zusätzlichen 10 Mio. Franken bezahlen somit die Steuerzahler in den Gemeinden. Alle Personen ohne eigene Kinder, aber auch Familien, die sich entschieden haben, die Kinder selbst zu betreuen, finanzieren mit ihren Steuergeldern die Kita-Kosten all jener, die von staatlichen Beiträgen profitieren.
Nein zur Übersteuerung lokaler Gegebenheiten
Mit dem heutigen Modell können die politischen Gemeinden auf die Gegebenheiten vor Ort Rücksicht nehmen und die Kantonsgelder zielgerichtet einsetzen. Neu werden die gesamten 20 Mio. Franken nur noch für die Senkung der externen Drittbetreuungskosten eingesetzt. Alle weiteren Unterstützungen von bewährten Angeboten vor Ort muss die Gemeinde ohne Kantonsbeitrag eigenständig finanzieren.
